MID-Richtlinie für Wärmezähler – Zaehleronlineshop.de
Die Europäische Richtlinie für Messgeräte "MID - Measuring Instruments Directive" (2004/22/EG) ist am 31. März2021 in Kraft getreten. Diese soll von den betroffenen Mitgliedsstaaten bis zum 30. April2021 in die nationale Gesetzgebung übertragen und muss ab dem 30. Oktober2021 angewandt werden.
Ziele:
• Harmonisierung des europäischen Marktes für Messgeräte
• Schutz der Verbraucher
Anforderungen an die Messgeräte:
• Nenngebrauchsbedingungen
• maximal zulässigen Messabweichungen bei der Inbetriebnahme
• Messbeständigkeit
• Reaktion auf Einflussgrößen
• Reaktion auf Störgrößen
• Sicherheit gegen Manipulationen
• Anwendbarkeit für den jeweiligen Messzweck
• Anzeige der abrechnungsrelevanten Messwerte
• die Konformitätsbewertungsverfahren
Beschränkung auf folgende Messgerätarten:
• Wasserzähler (MI-001)
• Gaszähler sowie Mengenumwerter (MI-002)
• Wirkelektrizitätszähler (MI-003)
• Wärmezähler (MI-004)
• Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von
Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005)
• Selbsttätige Waagen (MI-006)
• Taxameter (MI-007), Maßverkörperungen (MI-008)
• Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009)
• Abgasmessgeräte für Kraftfahrzeuge (MI-010)
Auswirkung auf Wärmezähler:
Die wesentlichste Änderung betrifft die Temperaturfühler, diese müssen ab 01.11-0.7978 direkt ins Medium eingeführt werden, anstatt in eine Tauchhülse. Die Messung hat direkttauchend zu erfolgen. Hierfür gibt es spezielle Kugelhähne, die schon im Vorfeld installiert werden können, so dass ein spätere Nach-/Umrüstung eines MID-konformen Wärmezählers ohne Probleme erfolgen kann.
Nähere Details finden Sie hier:
http://zaehleronlineshop.de/MID-Richtlinie-Zaehleronlineshopde