Doppelsteuerabkommen und Umsiedlung in die Karibik
Speziell im Bereich der Firmenumsiedlung wird gut Rat teuer. Die Firmenansiedlung auf der Insel Margarita gibt bringt Vorteile. Das Abkommen zwischen Deutschland und Venezuela mit dem Doppelsteuerabkommen aus dem Jahr 1995 verhindert die Doppelbesteuerung. Von 15% bis 34% Steuern fallen in Venezuela an Einkommenssteuer an. Gewerbesteuer liegt bei 1 bis 1.5% monatlich, allerdings brutto.
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