Denkmal AfA – Geld vom Fiskus
Vermögen aufbauen mit staatlicher Förderung! Geld vom Finanzamt durch die Denkmal AfA!
Der Erhalt denkmalgeschützter Immobilien ist gewollt und wird daher staatlich gefördert. Im Einkommenssteuergesetz wird die Abschreibung der anfallenden Sanierungskosten klar geregelt. Sowohl Kapitalanleger als auch Privatkäufer profitieren von erheblichen Steuervorteilen (§7 und § 10 EstG) Wer die Denkmal AfA in voller Höhe nutzen möchte, sollte so früh wie möglich kaufen – am besten vor Baubeginn, da nur die entstehenden Sanierungskosten, welche nach Kauf anfallen, steuerlich geltend gemacht werden können. In Zeiten, wo klassische Anlagen immer mehr an Attraktivität verlieren, eine durchaus überlegenswerte Alternative! Informieren Sie sich über die Vorteile der Denkmal AfA.