Sean Kessner irischer Hellsichtiger Kartenleger bekannt aus dem Deutschen Fernse
Sean Kessner irischer Hellsichtiger Kartenleger
bekannt aus dem Deutschen Fernsehen
Mein Name ist Sean und ich bin ein bekannter TV-Berater und berate nun
seit langer Zeit Menschen in schwierigen
Lebenslagen und arbeite schon seit vielen
Jahren im Bereich alternativer Heilmethoden und Esoterik.
Viele Menschen haben durch meine Kurse
und Einweihungen die entsprechenden Kenntnisse und
Fähigkeiten vermittelt bekommen.
Was mir am Herzen liegt ist,vielen Menschen
auf Ihrem spirituellen Weg zu begleiten und dieses
zu fairen Preisen.
Überzeugen Sie selber von meinen gutem Preis-Leistungsniveau.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung und ich bin ein sehr einfühlsamer Berater und begegne meinen Klienten mit viel Geduld und ungeteilter Aufmekrsamkeit. Ich arbeite nicht mit einernull neunhundert nummer und Sie haben die Möglichkeit in meinem Shop zwischen unterschiedlichen Minuten Paketen zu wählen.
Ich biete in meinem Shop auch Sonderaktion zum Thema Kartenlegen,
Reiki-Ausbildung Einweihungen, Kartenlegen lernen, sowie auch Seminare.
Ab Mai2021 haben Sie auch die Möglichkeit bei mir eine Channelmedium Ausbildung zu machen.
Die Termine werden auf meiner Homepage noch bekannt gegeben.
Durch meine hohe Spiritualität kann ich durch
mein Karten gestütztes Hellsehen zumeist schon
am Telefon Erleichterung verschaffen.
Aus meiner Erfahrung reicht oft schon ein kurze
Telefonberatung aus um zu wichtigen Fragen die Antwort
zu erlangen.
Ich nehme mir immer die nötige Zeit beim Kartenlegen
um auf Komplexe Fragestellungen einzugehen.
Haben Sie eine oder mehrere Fragen.
Sie wollen wissen, wie es in der Liebe weiter geht,
was der Beruf bringt oder Sie müssen
eine wichtige Entscheidung
treffen.
Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf, ich freue mich Sie kennenzulernen
www.seankessnertv.com
Sean Kessner
Merheimerstr 440
50739 Köln
Deutschland
Tel: 0221-25936343
Kleinunternehmer gemäß UStG .Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.