RLM-Strom und RLM-Gas für Energie-Großkunden
Was Sie sofort tun können, um schon bald Ihre Energiekosten nachhaltig zu senken:
Sie sind Industriekunde oder Gewerbekunde und möchten Ihren Strom oder Ihr Gas günstiger als beim aktuellen Anbieter beziehen? Egal, ob Sie RLM oder SLP Kunde sind, bei uns erhalten Sie einen eigens für Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Strom- oder Gastarif.
Gehen Sie für weitere Informationen auf: http://www.msv-koblenz.de/energie-grosskunden/
Hintergründe zu RLM Strom und Gas (registrierende Leistungsmessung)
Industrie- und Gewerbekunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100.000 kWh oder einem Gasverbrauch von über 1.500.000 kWh werden als RLM-Kunden eingestuft. Das bedeutet, dass alle 15 Minuten eine Messung der durchschnittlichen elektrischen Energie erfolgt und die Ergebnisse meist einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt werden. Diese Übermittlung erfolgt entweder über das Stromnetz selbst, über das Internet oder bei Zählern mit SIM-Karte über das Mobilfunknetz. Die so ermittelten Daten über eine bestimmte Periode hinweg werden dann als Lastprofil oder Lastgang bezeichnet.
Bei Gas erfolgt die durchschnittliche Messung in der Regel einmal täglich.
RLM eingestufte Kunden zahlen keine monatlichen Abschläge für Strom und Gas, so dass eine jährliche Abrechnung ausreichend wäre, sondern anhand der regelmäßigen Messung über den RLM-Zähler wird der Energieverbrauch monatlich genau abgerechnet.
Dieses Verfahren ist nötig, damit die Energielieferanten besser abschätzen können, wie viel Energie benötigt wird, so dass sie ausreichend Strom zur Verfügung stellen können.
Bei Betrieben die unterhalb dieses Verbrauchs liegen oder auch bei Privathaushalten findet keine registrierenden Leistungsmessung statt. Hier gibt es Standardlastprofile (SLP) für verschiedene Branchen, die die durchschnittlichen Werte der jeweiligen Branche beinhalten. Eine registrierende Leistungsmessung wäre hier zu aufwändig.
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