Insolvenzvermeidung – Vermögensabsicherung von Architekten und Unternehmer
Biete als Architekt auf Grund eigener Erfahrungen mein Wissen aus den Themenbereichen: Gesamtschuldnerhaftung, Sachwalterhaftung, Grundschuldabsicherung, Bankverträge, Insolvenz, Auslandskonto, Wohnsitz in Frankreich, GmbH-Gründung, LTD-Gründung, Abtretung Honoraransprüche und vieles mehr. 35 Jahre Erfahrung als Selbständiger, Projektgrößen bis 35 Mill. Euro.
Wichtig ist besonders, im Vorfeld bei Bürogründung, keine Fehler zu machen, die zwangsläufig irgendwann zum Ruin führen. Den jungen Architekten ist das Haftungsrisiko nicht bewusst. Schon gar nicht unter dem Gesichtspunkt, dass DIN-Bestimmungen in aller Regel nicht unbedingt allgemein anerkannte Regeln der Technik sind, insbesondere die EnEV und die Umsetzungen des Euro-Codes. Die Rechtsprechung ist bezüglich Architektenhaftung ruinierend.