Goldankauf
G o l d a n k a u f,
wußten Sie, daß ein erfolgreiches Auktionshaus und dazu auch noch ein
öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer der IHK weder einen
Goldankauf tätigt, noch Wertsachen aller Art: z.B. Antiquitäten - Gemälde - Münzen - Silber u.a. ankauft?
1. Es besteht keine Notwendigkeit.
2. Der vereidigte Versteigerer möchte, daß Sie über eine Auktion den
Höchstpreis erzielen.
3. Sollten Sie niemals wertvolle Objekte (auch nicht die geerbten verkaufen -
ohne vorher einem Versteigerer/Sachverständigen diese zur Begutachtung
und Wertermittlung vorgelegt zu haben).
4. Die vereidigten Versteigerer/ Sachverständigen der IHK /
Handwerkskammer werden ständig von den Behörden überwacht.
Der Gesetzgeber hat die Institution der öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen / Versteigerer geschaffen, um der Allgemeinheit
schlechthin Spezialwissen zur Verfügung zu stellen.
Somit soll die Bestellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Publikum,
Behörden und Gerichten die Möglichkeit geben, sich solcher Personen zu
bedienen, die aufgrund behördlicher Überprüfung die Gewähr für
Zuverlässigkeit und besonderer Sachkunde bieten und daher für bestimmte
Sachgebiete als unparteiische Gutachter geeignet sind.