Arbeitsbühnen, Ausbildung, Befähigungsnachweise Hebebühnen, Scherenbühnen, Teles
Seminare von Profis für werdende Profis
Die Berufsgenossenschaft, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung schreiben in ihren Vorschriften vor, dass nur ausgebildete Personen zum Ausführen von Arbeiten mit einer Maschine oder einem
Gerät beauftragt werden dürfen.
Ausbildungsziel ist die Erlangung des entsprechenden
Befähigungs- oder Fahrerausweises. Vor dem Hintergrund
des Sicherheitsdenkens der Berufsgenossenschaft werden
das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen von Maschinen
und Geräten vermittelt.
Ausbildung für Hub -und Scherenbühnen Führerschein
Bildungsziel:
Bedienerausweis für Hebebühne / Hubarbeitsbühnen gemäß § 43 BGV 14, BetrSuchV, BGV A 1, BGV D 29, BGR 500 (Kapitel 2.10) und BGI 720.
Schulungsinhalte:
Theorie:
» Arbeitsschutz / Unfallverhütung
» Rechtliche Grundlagen
Praxis:
» Sicherheitsgerechtes arbeiten / Fahrphysik
» Einweisung in die Technik Arbeitsbühnen
» Praktische Fahrübung
Abschlussart/Dokumentation
Nach erfolgreicher Teilnahme des Fach - Seminars Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen erhält der Teilnehmer einen Befähigungsnachweis /Bedienerausweis/ Führerschein.
Voraussetzung
» 18 Jahre
» körperliche und geistige Eignung
» Gesundheitsprüfung G25 (Arbeitsmedizinischer
Dienst)
Gestellt wird das Schulungsmaterial
Von Ihnen gestellt : Arbeitsbühne -oder Scherenbühne
Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik GEIMER,
www.sfbl.de ,
Tel: 069 15610522,