Unfallflucht / Strafe / Fahrerflucht / Anzeige: Erstberatung zum Pauschalpreis.
Unfallflucht, Strafe, Fahrerflucht, Anzeige stehen nicht in der richtigen Reihenfolge. Sie haben eine Unfallflucht oder eine Fahrerflucht begangen oder Sie sind unschuldig und wurde fälschlich angezeigt, dann droht Ihnen eine empfindliche Strafe. Fahrerflucht ist ein hässliches Wort und die Folgen werden Ihnen nicht gefallen.
Es drohen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen, 5 oder 7 Punkte im Verkehrszentralregister, die Entziehung der Fahrerlaubnis, der Verlust des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung, in der Kaskoversicherung und in der Rechtsschutzversicherung.
Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten häufig eine Einstellung erreichen oder eine Strafe (Fahrerflucht) abmildern können. Lassen Sie sich beraten.