Immobilien - Check mit Sachverständigen in NRW
„Hinterher ist man immer schlauer“ haben schon viele Immobilienkäufer nach dem Kauf des „Traumhauses“ gesagt. Immobilien werden in der Regel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. (Gekauft wie gesehen). Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass der Käufer nach Vertragsabschluss noch Rechte wegen Mängel geltend machen kann. (z.B. zur Reduzierung des Kaufpreises, Wandlung, etc.) Diese Rechte haben Sie sich auch dann abgeschnitten, wenn Sie bei der Kaufpreisfindung, augenscheinlich erkennbare gravierende Mängel, nicht berücksichtigt haben.
Aus diesem Grund sparen Sie nicht am falschen Punkt und führen Sie eine Hausbesichtigung nur mit einem Immobiliensachverständigen durch.
Als zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Kanälen prüfen wir auch den Hausanschluss, d.h. die Kanalrohre unter der Bodenplatte sowie auf dem Grundstück bis zum Straßenanschluss; denn aus langjähriger Erfahrung wissen wir dass gerade in diesem nicht einsehbaren Bereich erhebliches Schadenspotential lauern kann. Schnell sind bei maroden Grundleitungen fünfstellige Beträge für eine Sanierung fällig.