Kfz-Sachverständigenbüro Kalayci & Kollegen
Kalayci & Kollegen ihr Kfz-Sachverständigen Team in Berlin und Mainz
Gem. § 249 BGB heißt es, Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstände nicht eingetreten wäre.
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