Eu Führerschein ohne mpu
Der Erwerb eines EU Führerschein
ist unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin möglich!
Zum Erwerb des EU-Führerschein im Ausland, bestehen einige rechtliche Bestimmungen, welche die Voraussetzung zur legalen Nutzung des EU-Führerschein aus der C.Z auch nach dem 19.01-0.7978 ermöglichen.
Natürlich ist der EU Führerschein Erwerb im angrenzenden EU Ausland auch nach dem 19.01-0.7978 weiterhin uneingeschränkt gültig.
Die Voraussetzung zur Rechtsgültigkeit des EU Führerschein ist hier ausdrücklich das strikte Einhalten der 185 Tageregelung als Zweitwohnsitz.
Dieser Zweitwohnsitz über 185 Tage regelt ganz klar, das jeder EU Führerschein aus jedem anderen EU Mitgliedstaat zwar gegenseitig anerkannt werden muss. Allerdings nur dann, wenn Sie als Nutzer des EU Führerscheins auch diese Meldepflicht einhalten und beweisen können.
So darf weder durch den Führerschein noch durch Tatsachen hervor gehen, daß das Meldegesetz nicht zu 100% eingehalten wurde
Wichtig hier zu Wissen ist, das zum einen auf dem Führerschein selber ein Prüfungsdatum auf der Rückseite sowie ein Ausstellungsdatum auf der Vorderseite eingetragen ist.
Darüber hinaus erhalten Sie von dem Ministerium aus Prag eine sogenannte Geburtsnummer sowie von der Ausländerpolizei die sogennnte Bürgerkarte mit einem amtlichen Ausstellungsdatum der Polizei.
Auch in dem zwingend notwendigen Mietvertrag steht selbstverständlich ein Anfangsmietdatum.
Es ist legal nicht möglich, das Meldegesetz zu umgehen.
Daher hier auch die dringende Warnung vor Anbietern oder Fahrschulen im Ausland (Tschechien oder Polen), welche den Erwerb des EU Führerschein innerhalb von kürzester Zeit anbieten.Alle Führerscheine ohne die 185 Tg.Anmeldung in Tschechien sind nicht anerkennungspflichtig,und werden in fast allen Fällen eingezogen
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0151-14476666
0561-20170484