Schulzendorfer aufgepasst es ist so weit die Bescheide werden zugestellt
Demnächst werden diese Sätze auch in Schulzendorf Ärger auslösen:
Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband erhebt auf Grund der §§ 1,2,6,8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31.03-0.7978 (GVBI.I.S. 194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05-0.7978 (BVBI I, 160)
und der Wasserversorgungsbeitragssatzung des MAWV in der aktuellen Fassung vom 02.12-0.7978 den Wasserversorgungsbeitrag für die
erstmalige Neuherstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage.
So Beginnen die Bescheide verbunden mit Forderungen des MAWV. Forderungen die nach Auffassungen von Juristen gegen das Grundgesetz verstoßen.
Bürger sind inzwischen entschlossen Widerstand zu leisten.