Kfz-Versicherung - Sondereinstufung für Fahranfänger
Für alle Fahranfänger besteht die Möglichkeit ohne weitere Einschränkungen eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 2 (85%) zu erhalten.
Das Fahrzeug kann somit direkt auf den Namen des Fahranfängers angemeldet und versichert werden.
Voraussetzung:
Das Fahrzeug der Eltern PKW, Krad oder Camping-Kfz ist bei uns versichert und mindestens in die SF 3 (70%) eingestuft.
Die Sondereinstufung gilt natürlich auch für Fahrer unter 23 Jahre.
Selbstverständlich berücksichtigen wir bereits jetzt die Sondereinstufung, wenn der Vertrag der Eltern erst zum 01.01.2022 zu uns kommt.
Unter Kind verstehen wir nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch die Stief- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers oder seines Ehe-/ Lebenspartners, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben.
Für alle Fahranfänger bei denen die oben genannte Sondereinstufung nicht zutrifft, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 (140%) zu erhalten.
Vorraussetzung:
- Der Fahranfänger hat innerhalb der letzten 6 Monate ein Fahrsicherheitstraining absolviert.
- Der Fahranfänger hat am Modell Begleitetes Fahren teilgenommen.
- Das Fahranfänger ist seit dem 16. Lebensjahr im Besitz eines Mopedführerscheins.
Für diese Sondereinstufung muss nur einer der drei Punkte erfüllt sein.