Pflegetagegeldversicherung
Welche Leistungen gewährt die Pflegetagegeldversicherung?
* Pflegetagegeldzahlung in vereinbarter Höhe ohne Wartezeit, ohne Karenzzeit und solange die Pflegebedürftigkeit besteht.Bei vielen Pflegetagegeldversicherungen erhalten Sie das vereinbarte Pflegetagegeld erst bei Pflegestufe III. Doch einige Pflegetagegeldversicherungen leisten bereits ab Pflegestufe I einen Teil des vereinbarten Tagegeldes. In Pflegestufe II werden dann schon bis zu 70 % des vereinbarten Tagegeldes ausbezahlt.
* bei vielen Tarifvarianten wird doppeltes Pflegetagegeld bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit geleistet
* bei vielen Tarifvarianten wird im Härtefall 150 % des vereinbarten Pflegetagegeldes geleistet.
* bei vielen Tarifvarianten wird doppeltes Pflegetagegeld gezahlt, wenn Kinder unter 18 Jahren versorgt werden müssen.
* Pflegedienste können überall innerhalb Europas in Anspruch genommen werden.
Highlights der Pflegetagegeldversicherung
* Beitragsbefreiung: Bei einer Einstufung in Pflegestufe III zahlen Sie keine Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung mehr.
* Versicherungsschutz in ganz Europa: Pflegeleistungen können Sie in ganz Europa in Anspruch nehmen.
* Vorleistung der GKV ist nicht nötig
* volle Leistung auch für Pflegeleistungen durch Laien
* regelmäßige Erhöhungen (Werterhalt durch Inflationsschutz)
* dynamische Anpassung auch im Leistungsfall
Versicherungsbeginn und Laufzeit der Pflegetagegeldversicherung
Der Versicherungsschutz der Pflegetagegeldversicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung). Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht fristgerecht 3 Monate vor Versicherungsjahresende gekündigt wird.