Rechtsschutz für Familien
Die Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits, damit Ihre Interessen gewahrt werden.
Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung für:
- Kosten des eigenen Anwalts
- Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
- Gerichtsvollzieherkosten
- Kosten eines eigenen Sachverständigen
- zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
- zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
- bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
- Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.
- Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
- Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
- Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000