Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.
- berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen aller auf diesen Personenkreis zugelassenen oder versicherten Fahrzeuge
Versichert sind die Risiken:
- des Alltags
- aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen