Privat- und Berufsrechtsschutz
Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.
Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.
Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.
Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.