Abfindung steuerfrei
Es ist schon eine besondere Situation, wenn man -zumeist- einmalig im leben eine gute Abfindung bekommt.
Das Problem ist: seit Ende2021 sind die Steuer-Freibetr ge auf Abfindungen ersatzlos gestrichen worden. Das f hrt dazu, dass wir B rger jetzt dazu verpflichtet sind, den vollen Betrag unserer Abfindung zu versteuern. Das hei t, direkt bei der Auszahlung der Abfindung wird der Steuerbetrag plus Soli und Kirchensteuer von der Abfindung abgezogen.
Der sehr kleine, aber einzige Vorteil: Es darf die so genannte F nftelregelung angewendet werden. Dabei handelt es sich um ein kompliziertes Berechnungsverfahren, durch das oftmals ein paar hundert Euro Steuern gespart werden bei der Versteuerung der Abfindung.
Meistens wird die F nftelregelung vom Arbeitgeber direkt bei Auszahlung der Abfindung in Ansatz gebracht. Erfolgt dieses nicht, hat der Arbeitnehmer noch die M glichkeit in seiner Steuererkl rung, nach Ende des Steuerjahres, seinen Abfindungsbetrag mit Anrechnung der F nftelregelung zu deklarieren.
Es gibt jedoch eine Besonderheit: In F llen, in denen eine Abfindung mit einem Betrag von ber 100.000, - Euro gezahlt wird, gibt es die M glichkeit, seine Abfindung zu optimieren.
Das kann dazu f hren, wenn alles richtig gemacht wurde, dass nach der Steuererkl rung f r das Abfindungsjahr, eine hohe R ckerstattung m glich ist.
Weitergehende Informationen unter: http://www.abfindung-steuerfrei.de/