Einkommensgrenze private Krankenversicherung
Einkommensgrenze private Krankenversicherung
Bei der Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze.
Bei der ersten Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung, der Versicherungspflichtgrenze, handelt es sich um eine Einkommensgrenze welche festlegt, ab welcher Höhe der Versicherte frei entscheiden kann, ob er sich gesetzlich oder privat versichern möchte. Für2021 liegt diese Grenze bei 49.950 EURO.
Bei der zweiten Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung, der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um die Einkommenshöhe, bis zu welchem Beiträge zu zahlen sind.
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