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Retten Ihren alten Lebensversicherung Bausparvertrag oder normales Sparbuch von dem angerichteten Verursacherschaden der unrentablen Sparform.
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Bergen Ihren entstandenen Schaden vom Verursacher sofort Bekommen schon nach Zwei Jahren das Doppelte.
Schützen Sie vor weiteren nichtsbringenden Kapitalsparanlagen wie Versicherung Bausparen Sparbücher und sonstige gruselige Geldsparpläne.
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Ihr Schnell - Rettungs - Dienst
Werner Vogel
Königsberger Str.3
88045 Friedrichshafen
Königsberger Str. 3
Tel.: 07541/ 832040
Funk: 01762/ 1020903
E-Mail: Vogelnest1(at)online.de
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PS
Erklärung zu dieser Anzeige
Immer wieder kündigen Versicherungsnehmer ihre
Lebensversicherung und Bausparvertrag, um mit derselben monatlichen Sparleistung in andere Anlageformen
zu investieren.
Die Kündigung selber dieser Sparform ist jedoch der schlechteste Weg, den Sie
wählen können, denn solch eine überstürzte Kündigung bringt nur einem etwas:
Der Versicherung und dem Bausparanbietervon der Sie bei vorzeitiger Kündigung im Normalfall nicht einmal die Einzahlungen in Ihre
Lebensversicherung zurückbekommen. Der wesentlich bessere und für Sie profitablere Weg ist der Verkauf Ihrer Srformen.
Der Verkauf einer Lebensversicherung hat gegenüber der Kündigung folgende wesentlichen Vorteile:
Höhere Auszahlung:
Sie bekommen wesentlich mehr Geld ausgezahlt, wenn Sie IhreLebensversicherung
verkaufen, als wenn Sie kündigen.
Erhalt des Todesfallschutzes:
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, dann endet das Versicherungsverhältnis
und somit auch der Todesfallschutz.
Bei einem Verkauf der Lebensversicherung hingegen setzt ein anderer
Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis fort, die versicherte Person bleibt
aber in den meisten Fällen dieselbe, so dass der Todesfallschutz weiter bestehen bleibt.
Sie zahlen keine Steuern:
Bei der Kündigung einer Lebensversicherung innerhalb der ersten 12 Jahre nach
Vertragsabschluss werden die bis zum Datum der Kündigung angefallenen Zinserträge
einkommenssteuerpflichtig. Das heißt, Sie müssen diese Zinserträge in Ihrer Steuererklärung
ausweisen und zahlen darauf Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag.
Bei einem Verkauf einer Lebensversicherung hingegen wird das Vertragsverhältnis
ja mit einer anderen Person fortgesetzt. In diesem Fall findet keine Versteuerung
der angefallenen Zinserträge statt und der Verkauf muss auch nicht in der Steuererklärung
angegeben werden.
Lassen Sie sich jetzt retten
Wir helfen schnell und einfach
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