Kooperations-Vereinbarung
Die Kooperations-Vereinbarung regelt kurz und knapp, welche Aufgabe der jeweilige Kooperations-Partner im Rahmen eines vereinbarten Gemeinschafts-Geschäfts hat. Sie regelt darüber hinaus im Erfolgsfall die Provisions-Aufteilung. Diese Vereinbarung ist bei Immobilien und auch anderen komplexen Vermittlungsgeschäften sehr hilfreich.
Eine gängige, kurze und klar verständliche Vertragsform.