Steuerberater müssen nicht immer nach der Gebührenverordnung abrechnen. Das Honorar für die Erstellung der Finanzbuchhaltung kann zum Beispiel individuell vereinbart werden.
Lassen Sie sich gern von mir - einem Steuerberater im Rhein-Main-Gebiet - ein verbindliches Angebot unterbreiten. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.