Führerschein Klasse 1
Hallo, ich suche jemanden, der mir Auskunft erteilt:Ich hatte 1982 den Führerschein Klasse 1 3 gemacht.Hatte später eine einen FS-Enzug für 15 Monate nach der Sperre konnte ich nur aus kostengründen die Klasse 3 in der Fahrschule machen.Ich nusste also nach der Sperre den Führerschein wieder neu machen.Nun hatte ich ja mal die Klasse 1 auch gehabt, und möchte diese wiederhaben, aber ohne wieder erneut die Fahrschule besuchen zu müssen, Gibt es eine EU-Regelung, dass einmal erworbene Führerscheinklassen nicht aberkannt werden dürfen Ein Abitur oder eine Berufsausbildung kannja auch nicht aberkannt werden.Wer kann helfen