Betriebliche Altersvorsorge bAV
Seit Anfang2021 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, das heißt der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf Wunsch die Möglichkeit geben, über den Betrieb für sein Alter vorzusorgen.
Besteht für die Branche oder das Unternehmen bereits eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds, darf der Arbeitgeber den Anspruch auf diese Formen beschränken. In anderen Fällen kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.