KFz-Versicherung für Fahranfänger
Sondereinstufung für FahranfängerBei uns erhalten alle Fahranfänger ohne weitere Einschränkungen eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 2 85 .Das Fahrzeug kann somit direkt auf den Namen des Fahranfängers angemeldet und versichert werden.Vorraussetzung:Das Fahrzeug der Eltern PKW, Krad oder Camping-Kfz ist bei uns versichertund mindestens in die SF 3 70 eingestuft.Die Sondereinstufung gilt natürlich auch für Fahrer unter 23 JahreSelbstverständlich berücksichtigen wir bereits jetzt die Sondereinstufung, wenn der Vertrag der Eltern erst zum 01.01-0.7978 zu uns kommt.Unter Kind verstehen wir nicht nur die leiblichen Kinder, sondern auch die Stief- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers oder seines Ehe-/ Lebenspartners, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben.www.kfz-fahranfaenger.de