Insolvenz in England!
Entschulden Sie sich mittels der England Insolvenz in nur 12 Monaten und seien Sie danach wieder voll rechts-
und geschäftsfähig. Nach englischem Insolvenzrecht erfolgt eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten!
Grundlage für die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9-0.7978, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00.
Auskunft bei:
Insolution Ltd. http://www.eu-insolvenz.eu
Tel.:43 (0)5550-22048