Bauabnahme
Bauabnahme
Am Ende eines jeden Bauvorhabens steht die offizielle Bauabnahme. Die Baufirma übergibt den Bau an den Bauherren. Gleichzeitig tritt die Umkehr der Beweislast ein.
Das heißt: Sollten nach der Bauübergabe Mängel festgestellt werden, muß der Bauherr diese beweisen.
Solche Verfahren sind oft langwierig und kostenintensiv.
Dieses gilt nicht für solche Mängel, die sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll vorbehalten hat.
Ich empfehle jedem Bauherren spätestens vor der endgültigen Bauabnahme einen unabhängigen Baugutachter hinzu zu ziehen, um mögliche Mängel rechtzeitig aufzudecken.
Durch die Bauabnahme einzelner Gewerke oder ausgewählter Bauphasen Baufortschritten stellt der Gutachter die jeweilige Ausführungsqualität fest. Durch die Kontrolle und Abnahme werden Fehler und Mängel rechtzeitig erkannt und können sofort behoben werden. Das erspart zeitraubende Reparaturen und einzelne Nachbesserungen werden auf ein Minimum reduziert.
Dies sorgt für klare Verhältnisse zwischen Bauherr und den jeweils ausführenden Unternehmen oder Bauträger.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0163/ 7602440 gerne zur Verfügung.
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