Wasserschaden? Was tun?
Wasserschadenstrocknung wird von Versicherung bezahlt! SOFORTHILFEmit Wasserabsaugen, LIEFERUNG und Aufstellen von Trocknungstechnikzur Schadensminderung (Diese Kosten müssen von Versicherungen bezahlt werden, da Sie zur Schadensminderung verpflichtet sind!), BERATUNG zur Schadensregulierung und Erstellung eines Kostenangebotes für Ihre Versicherung, TROCKNUNG von Dämmschichten, Holzbalkendecken, Hohlräumen, Wänden, Decken und sonstigen Bauteilen, Erhaltung von Oberbelägen durch Spezialdüsen, BETREUUNG des Trocknungsvorganges.