E-Stun Gun
BALD ERHÄLTLICHEin Stun Gun, ist eine pistolenähnliche Waffe, die zwei oder vier mit Widerhaken versehene Projektile gegen den Körper der Zielperson schießt und danach, je nach Bauart, nur während der Betätigung des Abzugshebels (Stinger) oder ca. fünf Sekunden (Air Stun Gun) lang kurze Elektroschocks von etwa 17.500 V bis 50.000 V (Leerlaufspannung) durch die mit den Projektilen verbundenen Drähte schickt. Mit aufgesteckter Kartusche gilt der Stun Gun M-18 als Luftdruckwaffe, die mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erworben werden darf und für die zum Führen (Schuss- und zugriffsbereites Tragen außerhalb von eigener Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum, oder außerhalb von Wohnung, Geschäfträumen, befriedetem Besitztum eines Dritten, der hierzu die Erlaubnis erteilt hat) ein großer Waffenschein erforderlich ist. In Notwehrsituationen gilt jedoch das Notwehrgesetz und erlaubt das verwenden des Stun Guns mit aufgesteckter Kartusche zur Verteidigung des eigenen Lebens. i.S. v. § 42 Abs. 1 WaffG). D (Anlage 1 Nr. 4.1 zu § 1 Abs. 4 WaffG).Rechtliche HinweiseRechtliche Hinweise:In Deutschland sind Stuns Guns ohne Kartusche rechtlich Hieb- und Stichwaffen gleichgestellt und dürfen mit vollendetem 18. Lebensjahr erworben und in der Öffentlichkeit (außer bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen) mitgeführt werden.Vorbestellen