Betriebsleiter/Konzessionsträger Bauhauptgewerbe
Gem. Handwerksordnung besteht z.T. noch immer der Meisterzwang für Betriebe des Bauhauptgewerbes - solange es sich nicht um Ein-Mann-Veranstaltungen handelt ... :-)).
So Sie nicht über die hierfür erforderlichen Qualifizierungen verfügen, können Sie mit mir als Konzessionsträger (technischer Betriebsleiter) die Vorgaben der Handwerksordnung erfüllen und Ihren Betrieb eröffnen bzw. führen. Natürlich ist auch der Einstieg in einen bereits bestehenden Betrieb möglich.
Ich biete hier meine Konzession als Diplom-Ingenieur im Hochbau (Architekt)an.
Mit den praktischen Erfahrungen in den erlernten Berufen des Maurerhandwerks, des staatl. gepr. Poliers im Hochbau sowie des Ingenieurwesens habe ich bereits mehrere Baufirmen erfolgreich unterstützen können. Und dies nicht nur im Bauhauptgewerk, sondern z.B. auch im Gewerk Trockenbau.
Ich bin bundesweit mobil und biete hiermit ausdrücklich neben der aktiven Mitarbeit auch die Unterstützung in den Bereichen Arbeitsvorbereitung, Abrechnung und Abwicklung rechtlich relevanter Schriftverkehre an.
Bei Interesse einfach Mailen.
Alles Rechtliche und Nachfolgende wird persönlich besprochen.