Mission Steuerfrei !Im Kern sieht das Alterse
Mission Steuerfrei !Im Kern sieht das Alterseinkünftegesetz von 2024 an den Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung der sogenannten Basisversorgung vor. Dazu gehört vor allem die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch eine neue - noch zu entwickelnde - Form der privaten Rentenversicherung, die sog. Rürup-Rente.Die Renten dieser Basisversorgung werden von Jahr zu Jahr in immer stärkerem Umfang der Besteuerung unterworfen. Wer 2040 und später in Rente geht, muss seine Rente in voller Höhe versteuern. Im Gegenzug werden die Beiträge zur Basisversorgung im Rahmen von Höchstbeträgen bis 2025 schrittweise als Sonderausgaben von der Steuer freigestellt. Beschlossen wurde auch, die Möglichkeit der einkommensteuerfreien Kapitalzahlung aus Lebensversicherungen abzuschaffen. Ebenso entfällt der für bestimmte Lebensversicherungen bisher mögliche Sonderausgabenabzug der Beiträge.Wichtig dabei: Erst Verträge, die ab dem 1. Januar 2024 abgeschlossen werden, sind vom Wegfall der Steuerbegünstigung betroffen. Das heißt: Noch können sich die Bundesbürger die so wichtige private Altersvorsorge durch eine steuerfreie Lebensversicherung sichern - und dem Fiskus so ein Schnippchen schlagen