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Wer gilt als Selbständiger bzw. Freiberufler?
Als Selbständige werden Personen bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und eigene Verantwortung eine Tätigkeit ausüben. Dabei können Sie Ihre Tätigkeit sowie die Arbeitszeiten frei gestalten und sind nicht an Weisungen gebunden.
Die Gruppe der Selbständigen lässt sich einteilen in Freiberufler, Selbstständige mit Gewerbeanmeldung sowie in Sonstige Selbständige.
Freiberufler sind Selbständige, die eine freie künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische oder unterrichtende Tätigkeit ausüben. Als Freiberufler gelten demnach €freie€ Berufe wie z.B. Ärzte, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Rechtsanwälte, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte.
In der Kategorie Selbstständige mit Gewerbeanmeldung finden sich all die Selbstständigen, die aufgrund ihrer Tätigkeit verpflichtet sind, ein Gewerbe bei den entsprechenden Behörden anzumelden. Hierunter fallen somit sämtliche Selbstständige, die nicht als Freiberufler bzw. Sonstige Selbständige gelten, dies sind z.B. Makler, Pflegedienste, Personalvermittlungen, Gaststättenbetriebe.
Als Sonstige Selbständige gelten z.B. Vermögensverwalter und Vollstrecker von Testamenten.
Welche Auswirkungen nun eine Einstufung als Selbständiger (mit Gewerbe) oder Freiberufler auf die Beantragung eines Kredites hat, hängt vom jeweiligen Kreditanbieter ab. Im Allgemeinen nehmen die Kreditanbieter zwar eine Unterscheidung vor, dies hat jedoch meist keine Auswirkungen auf den Kredit selbst - die Bedingungen und Konditionen sind gleich.
Generell empfiehlt es sich jedoch bei Unklarheiten bezüglich einer selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit einen Steuerberater zu Rate ziehen