Gründung ohne Meisterbrief
Gründerinnen und Gründer im Handwerk müssen zunächst wissen, ob ihre geplante Tätigkeit zulassungspflichtig ist. Immerhin: Für 53 Handwerke gibt es keine Zulassungsbeschränkung mehr. Und auch die Altgesellenregelung hat die Existenzgründung im Handwerk erleichtert. Es sind verschiedene Gründungswege im Handwerk möglich:
Gründung mit Meisterbrief
Gründung mit fremdem Meister
Gründung ohne Meisterbrief
Gründung ohne Meisterbrief: Ingenieur-, Techniker- und Industriemeister
Gründung durch langjährige Gesellen
Gründung mit einfacher Tätigkeit
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Jens Mandrysch
Betriebswirt und Gründungsberater