EU Führerschein ohne MPU
Führerschein-Tourismus rechtens
Deutschland unterliegt im Kampf um ein Verbot erneut vor Gericht
Berlin - Im Kampf gegen den europäischen Führerschein-Tourismus hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine dritte Niederlage einstecken müssen. Bereits am 28. September entschied der EuGH erneut, dass ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbener Führerschein ohne Bedingungen anerkannt werden muss.
Hintergrund des Urteils ist ein Strafverfahren am Oberlandesgericht München gegen Stefan Kremer wegen Fahrens ohne Führerschein: Kremer wurde bereits vor zehn Jahren in Euskirchen die Fahrerlaubnis nach wiederholten verkehrsrechtlichen Verstößen entzogen. Daraufhin erwarb Kremer 1999 eine Fahrerlaubnis in Belgien. Seitdem stand er insgesamt fünf Mal wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein vor Gericht, zuletzt in München. Das dortige Oberlandesgericht forderte deshalb eine Vorab-Entscheidung vom EuGH.
Voraussetzung für die Gültigkeit von EU-Führerscheinen ist gemäß EuGH, dass es im Inland keine Sperrfrist zum Erlangen des Führerscheins gibt. Auch das Überprüfen der Fahreignung nach Entzug der Fahrerlaubnis - in Deutschland ist dies die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - ist für eine Neuerteilung nicht erforderlich, so die EU-Richter (Rechtssache C-340/ 05, veröffentlicht am 14.11-0.7978). Wir sind nicht erfreut über die erneute Entscheidung gegen uns, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Wir hoffen, dass in dem anhängigen vierten EU-Verfahren im Mai2021 endlich der Rechtsmissbrauch durch den Führerschein-Tourismus beendet sein wird. Verkehrsanwälte befürchten mit der Kremer-Entscheidung ein Ansteigen des Führerschein-Tourismus nach Tschechien und Polen.