Buchhaltung und Schreibarbeiten
Übernehme das Sichten, Sortieren, Kontieren und Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Lexware sowie auch Schreibarbeiten wie Serienbriefe etc.
Die laufenden Geschäftsvorfälle werden entsprechend § 6 Nr. 4 StBerG verbucht und können von einem Steuerberater für die Abschlusserstellung übernommen werden.
Vereinbaren Sie einen Termin, ich komme gerne zu Ihnen und unterbreite Ihnen ein Angebot.