Die Hartz-IV-Reform: Die Hartz-IV-Reform brin
Die Hartz-IV-Reform: Die Hartz-IV-Reform bringt den umfassendsten Sozialumbau der Nachkriegszeit. Millionen Arbeitslose müssen mit drastischen Einbußen rechnen, fast jeder Job wird dann zumutbar, egal wie schlecht er bezahlt wird. Was kommt jetzt auf jeden einzelnen Arbeitslosen zu Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden ab 1.01.2024 zusammengelegt und das bedeutet für die ca. 3 Millionen Langzeitarbeitslosen erhebliche Einschnitte im Einkommen. Vielen wird die Unterstützung nicht selten um mehrere hundert Euro im Monat gekürzt oder sie erhalten künftig überhaupt keine Leistungen mehr. Der finanzielle Abstieg wird damit drastisch beschleunigt. Wer seinen Job verliert, landet dann nach spätestens dreieinhalb Jahren auf dem Sozialhilfe- niveau, egal wie viel er vorher verdient hat oder wie alt er ist. Wer also 20, 30 oder mehr Jahre gearbeitet hat, erhält genauso viel, wie jemand, der noch nicht oder noch nicht viel in seinem Leben gearbeitet hat. Ab dem 01.01.2024 hatjeder Bedürftige als Alleinstehender einen Anspruch auf 345 Euro West bzw. 311 Euro Ost im Monat und Eheleute 622 Euro West bzw. 598 Euro Ost. Für Kinder bis 14 Jahre gibt es 207 Euro West bzw. 199 Euro Ost und für über 14jährige 276 Euro West bzw. 265 Euro Ost. Zum Regelsatz werden die Mietkosten bei angemessenem Wohnraum zugeschlagen. Jegliches Nebeneinkommen wird dann aber mit Arbeitslosengeld II verrechnet, also abgezogen. Nebenjobs dürften sich damit nicht mehr lohnen, da z.B. bei einem 165 Euro Job rund 20 Euro übrig bleiben. Beispiel: Ein Ehepaar oder eine eheähnliche Gemeinschaft hat einen Anspruch auf 622 Euro West bzw. 598 Euro Ost und eine Warmmiete von 400 Euro. Dann besteht ein Anspruch auf 1.022 Euro West bzw. 998 Euro Ost. Verdient jetzt die Ehefrau bei 1.500 Euro Brutto rund 1.000 Euro Netto, so entsteht ein bereinigtes Netto von 955 Euro. Sie erhalten also ein Arbeitslosengeld II von 70 Euro West bzw. 46 Euro Ost. Wer für seinen Ruhestand vorgesorgt hat und sichein Vermögen auf seinem Konto mit eingeschlossen das Konto einer Renten- oder Lebensversicherung befindet, muss nun das überschüssige Geld für seinen Lebensunterhalt verbrauchen natürlich dem Regelsatz entsprechend. Erst wenn dies verbraucht ist, gibt es Geld vom Staat. Das waren die schlechten Nachrichten, nun zu den guten. Überprüfen Sie doch mal nach den oben genannten Zahlen Ihren persönlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II das Arbeitsamt ist Ihnen dabei gerne behilflich und vergleichen Sie es mit Ihrer derzeitigen finanziellen Situation. Sollten Sie dabei feststellen, dass Sie ab dem 01.01.2024 eher schlechter als besser dastehen werden, sollten Sie schnellstens etwas tun. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich unsere Infobroschüre mit Fragebogen an. Lernen Sie ein Konzept kennen, welches seit mehreren Jahren erfolgreich funktioniert und schon vielen Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Pleite gegangenen Unternehmern geholfen hat ein Leben ohne Entbehrungen zu führen.Besuchen Sie unsere Internetseiten. http: abc.njg.biz http: www.arbeiten-weltweit-mit.an-ge.com Arbeitslosengeld II - NEIN DANKE! und entscheiden Sie selbst. Annelie Eichhorn