Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Kaufmann, Bilanzbuchhalter, Steuerfachmann
Wir suchen: Unternehmerpersönlichkeiten, denen es Freude bereitet, zur Avantgarde zu gehören und die gern an der Spitze der neuesten Entwicklungen stehen als Repräsentant (m/ w) und Personal-Liaison-Manager (m/ w) für unser Produkt, das IB2S Versorgungsmodell für den Mittelstand zur Akquisition, Betreuung und Beratung des inhabergeführten Mittelstandes. Ihre Aufgabe umfasst darüber hinaus den Kontakt und Verhandlungen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und der Finanzverwaltungen einschließlich der jeweiligen Oberfinanzdirektionen. Sie können mit Bewertungsfragen, Gewinnplanung, Unternehmenssteuern und Arbeitsvertragsrecht umgehen und setzen sich im Ernstfall auch erfolgreich mit Steuerberatern und Finanzbehörden auseinander. Ihre Mitarbeit geschieht auf selbständiger Basis gegen angemessenen Umsatzanteil. Aufgaben und Verdienstmöglichkeiten sind denen eines hochqualifizierten Unternehmensberaters, Rechtsanwaltes oder Steuerberaters vergleichbar.
Sie sind vorzugsweise ausgebildet als: Steuerfachangestellte(r), Bilanzbuchhalter(in), Dipl.-Kaufmann/ -frau, Dipl.-Betriebswirt(in), Steuer-. Wirtschafts- oder Arbeitsrechtler(in) bzw. Steuerberater(in) mit fundierten Kenntnissen in Arbeitsvertragsrecht und Unternehmenssteuern und können sich eine selbständige Tätigkeit vorstellen? Dann suchen wir
Sie, auch wenn Sie bereits über 50 sind oder zwar die Ausbildung absolviert, die Prüfung aber nicht bestanden
haben - wir brauchen Ihre Kenntnisse, nicht das Papier. Wir sind: Entwickler und Alleininhaber der Rechte am IB2S-Versorgungsmodell. Als einziger Anbieter eines bilanzwirksamen Modells als Standardprodukt für ganze Belegschaften auf dem deutschen Markt sind wir Monopolist. Wir bieten: Ein Monopolprodukt, das den gesamten Markt revolutionieren wird mit Leistungen, die für sich gesehen schon ein Alleinstellungsmerkmal sind. Als unser Repräsentant bieten Sie mit uns gemeinsam Ihren Mandanten: Kostenersparnis in Höhe von 7% der Personalkosten nach Steuern bei gleichzeitig 5% höherer Entlohnung, ohne Personalabbau, ohne Verlängerung der Arbeitszeit und ohne Betriebsverlegungen ins Ausland, nur durch intelligente Nutzung der vorhandenen Rahmenbedingungen und von seit Jahrzehnten angewandten Methoden. Die Richtigkeit der Beratung sichern wir in jedem konkreten Einzelfall durch eine Anrufungsauskunft
(Lohnsteuer) und eine verbindliche Auskunft nach § 204 AO ohne Außenprüfung sowie durch Einschaltung des steuerlichen Beraters des Mandanten ab. Dies sichert Sie auch gegen
Ansprüche aus Beraterhaftung, gibt dem Mandanten Sicherheit und signalisiert die Seriosität, auf der wir auch in der Praxis bestehen und beharren. Die Akquisition richtet sich
vorzugsweise an die Geschäftsführungen, in den Belegschaften setzen Sie nach Entscheidung des Betriebes das Modell um. Hierfür werden Sie ein Team aufbauen und sich selbst der
Betreuung weiterer Betriebe widmen. Sie sind interessiert? Rufen Sie uns an oder senden Sie uns bitte ausschließlich per e-Mail Unterlagen über Ihre Person.