Kettenprüfung, Magnetpulverprüfung, Elektromagnetische Rissprüfung
Mindestens 1 x jährlich wiederkehrende Sichtprüfung durch einen Sachkundigen ist Pflicht! "
Anschlagketten müssen gemäß BGR 500 Kapitel 2.8 - 3.1.5.2 in Abständen von max. 3 Jahren zusätzlich zur Sicht- und Maßprüfung einer elektromagnetischen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden.
Dieser Intervall kann bei einem erhöhten Einsatz auch in kürzeren Abständen notwendig sein.
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