Verlustvortrag aus Aktiengeschäften
Es steht ein privater Verlustvortrag in Höhe von 80T€ zur Verfügung.
Dieser Veröustvortrag wurde durch die Bank noch nicht bescheinigt und wird weiter vorgetragen.
Somit wären alle zukündtigen Gewinne bis zu dieser Höhe Steuerfrei (kapitalerstragsteuer) .
Ein Kapitakgeber verleiht einen Betrag X und der Verlusttopfinhaber legt dieses Kapital weisungsgemäss in Aktien an.
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